Medizinprodukte-Sicherheit
Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit im Malteser Rettungsdienst und den Einsatzdiensten der Malteser können Sie unter gmb_mpg@malteser.org kontaktieren.