Bußgeld, Geldauflagen und Zuweisungen
Auf dieser Seite möchten wir Sie darüber informieren, dass wir Malteser grundsätzlich alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern erfüllen. Sollten Sie also Strafrichter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger sein, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns als Malteser Hilfsdienst in Baden-Württemberg Geldauflagen und Bußgelder zuweisen. Wir sind eine katholische Hilfsorganisation und bundesweit vertreten. In Baden-Württemberg sind wir an 55 Standorten aktiv.
Wenn Sie sich entscheiden, uns eine Zuweisung zukommen zu lassen, können Sie sicher sein, dass diese vor Ort bei den Menschen ankommt und in unsere lokalen Dienste fließt. Zahlungen an das rechts genante Konto der zentralen Bußgeldverwaltung in Köln werden ohne Abzug an uns weitergeleitet und Sie können sich auf eine zuverlässige Zahlungsüberwachung sowie rechtzeitige Bestätigung für geleistete Bußgeldzahlungen durch unsere zentrale Bußgeldverwaltung verlassen.
Im Mittelpunkt der Arbeit des ehrenamtlich geprägten Malteser Hilfsdienstes steht der christliche Dienst an bedürftigen Mitmenschen. Unsere Helferinnen und Helfer engagieren sich im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in unseren ehrenamtlichen Sozialdiensten. Wenn Sie sich durch unsere Webseite klicken, sehen Sie mit welchen Diensten wir an unseren Standorten aktiv sind.
Der Malteser Hilfsdienst verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Durch Geldauflagen kann der Malteser Hilfsdienst seine vielfältige Arbeit für Menschen nachhaltig sichern.
Melden Sie sich bei Fragen gerne jederzeit bei uns!
Kontakt Diözese Rottenburg-Stuttgart
Katharina Traub
Referentin Fundraising und Marketing
Tel. 0711 69987-262
katharina.traub@malteser.org
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Kontakt Erzdiözese Freiburg
Anja Twilligear
Referentin Fundraising
Tel. 0761 45525-142
anja.twilligear@malteser.org
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