Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember erinnern die Malteser daran, wie wichtig gleiche Bildungschancen und soziale Kontakte für alle Kinder und Jugendlichen sind – ob mit oder ohne Beeinträchtigungen. Auch in Pandemiezeiten soll Menschen mit einer Behinderung eine normale Teilnahme am Regelunterricht in Schulen und am sozialen Leben ermöglicht werden.
„Gerade während der Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach einem Schulbegleitdienst spürbar zugenommen. Immer mehr Kinder und Jugendlichen leiden unter anderem auch wegen der Pandemie unter Angststörungen, psychischen Belastungen oder Gewalt in der Familie. Daher begegnen uns vielfach neben körperlichen oder geistigen Einschränkungen auch seelische Beeinträchtigungen“, berichtet Eva Ermer, die bei den Maltesern in Baden-Württemberg den Schulbegleitdienst koordiniert. „Gerade jetzt sind Inklusion und Teilhabe an Bildung und sozialem Leben und damit der Präsenzunterricht für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen extrem wichtig – dies gilt in gleichem Maße und vielleicht sogar noch mehr für junge Menschen mit Behinderungen. Mit unserem Schulbegleitdienst leisten wir Malteser unseren Beitrag dazu, natürlich immer im Rahmen der geltenden Regelungen und Hygienemaßnahmen“, betont Ermer.
Malteser Schulbegleiterinnen und -begleiter unterstützen junge Menschen in der Schulklasse oder Kindergartengruppe, wenn sie beispielsweise im Unterricht aufgrund körperlicher Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind, sich wegen seelischer Beeinträchtigungen schwer tun mit sozialen Kontakten oder aufgrund geistiger Beeinträchtigung bei ihren Aufgaben zusätzlich angeleitet werden müssen. „Unser Ziel ist dabei immer, die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Wir stehen dazu auch immer im engen Austausch mit den Lehr- und Fachkräften“, erläutert Ermer.
Die Schulbegleiterinnen und -begleiter sind pädagogische oder erzieherische Fachkräfte, je nach Bedarf des Kindes oder Jugendlichen können auch Logopäden oder Ergotherapeuten zum Einsatz kommen.
Je nach Diagnose werden die Kosten einer Schulbegleitung entweder von der Eingliederungshilfe oder vom Jugendamt übernommen. Eltern, die an solch einer Unterstützung interessiert sind, können sich vorab kostenlos von den Maltesern beraten lassen.
Rund 110 Malteser Schulbegleiterinnen und -begleiter unterstützen in derzeit sechs baden-württembergischen Landkreisen – Heidenheim, Ostalbkreis, Biberach, Bodenseekreis, Main-Tauber-Kreis und Necker-Odenwald-Kreis - über 100 Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Kindergärten und -krippen, in Horten und Schulen. Allein im Jahr 2021 sind zwei Landkreise neu hinzugekommen, die den Malteser Schulbegleitdienst in ihr Angebotsportfolio aufgenommen haben. Das Angebot soll im nächsten Jahr auf weitere Landkreise ausgeweitet werden.
Weitere Informationen zum Malteser Schulbegleitdienst erhalten Interessierte unter der
Telefonnummer 0711-941 92 83, per Email oder im Internet: www.malteser-schulbegleitdienst.de