„Nur dank des Ehrenamtes können wir Krisen bewältigen. Wir fordern eine flächendeckende Gleichstellung unserer ehrenamtlich Helfenden mit denen der freiwilligen Feuerwehren und des THW“, sagt Malteser Vizepräsident Albrecht Prinz von Croy. Länder und Bund müssten die Freistellung der Ehrenamtlichen von der Arbeit im Falle eines Krisenfalls gesetzlich verankern. „Hochwasser-Katastrophe und Pandemie haben gezeigt, dass wir jede Frau und jeden Mann brauchen, um das Leben der Bevölkerung zu schützen“, so Croy. Dem Arbeitgeber sollen die Lohnkosten ersetzt werden.
Die Malteser haben den Innenministern und dem Bund vorgeschlagen, mit einem „Gesellschaftsdienst im Bevölkerungsschutz“ ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen und zu qualifizieren. Die Freiwilligen sollen im Katastrophenfall zur unmittelbaren Gefahrenabwehr beitragen. Sie verpflichten sich zunächst für vier Jahre in einer Hilfsorganisation mitzuwirken. „Im Bevölkerungsschutz können sich so Menschen jeden Alters, jeder Herkunft, Schüler, Studenten und Berufstätige engagieren und mit dem erworbenen medizinischen und pflegerischen Know-how Betroffenen von Krisen helfen“, sagt Croy.
Den Konzeptionen müssten praktische Maßnahmen folgen, fordern die Malteser. Bereits im Jahr 2016 sei das Konzept „Zivile Verteidigung“ von Bund und Ländern verabschiedet worden. Die Umsetzung in entsprechende Maßnahmen sei aber nicht ausreichend/vollständig erfolgt. Croy warnt: „Die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund (Zivilschutz) und Ländern (Katastrophenschutz) dürfen die Hilfe von Mensch zu Mensch am Ort der Krise nicht behindern, sondern müssen notwendigenfalls ineinandergreifen“, so Croy. „Unsere Ehrenamtlichen sind motiviert und gut qualifiziert, aber sie brauchen auch klare und gute Rahmenbedingungen für ihren Einsatz.“