"In der Corona-Pandemie stellen sich für viele Menschen zusätzliche Fragen, wie ihre medizinische Behandlung erfolgen soll. Die Themen 'Verlegung in ein Krankenhaus', 'intensivmedizinische Behandlung', 'künstliche Beatmung' und 'wiederbelebende Maßnahmen' rücken mit der Corona-Pandemie noch näher an jeden Einzelnen von uns heran. Mit der Ergänzung der Patientenverfügung zu unserer bestehenden Vorlage möchten wir sowohl den Patienten und Angehörigen als auch den behandelnden Ärzten Sicherheit geben", sagt Karin Gollan, Fachbereichsleiterin Ethik der Malteser in Deutschland.
Für die Gesundheitliche Versorgungsplanung in der Altenhilfe und für COVID-19-Risikogruppen im Allgemeinen hilft die neue Vorlage, Kernfragen zielgerichtet zu beantworten. "Über die Patientenverfügung hinaus empfehlen wir, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen, die dazu beiträgt, dass der Patientenwille durch eine andere Person tatsächlich umgesetzt wird," sagt Karin Gollan.
Muster zur allgemeinen Patientenverfügung, ihrer Erweiterung zu COVID-19, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung finden sich unter www.malteser.de/patientenverfügung.