Parkverbot am Malteserhaus

Das Malteserhaus und der Vorplatz: Hier ist das Parken ausschließlich für unsere Einsatzkräfte erlaubt!

Das erste schneereiche Wochenende des Jahres ist vorüber und leider müssen wir auch in diesem Jahr wieder darauf hinweisen, dass die Parkplätze vor und neben dem Malteserhaus kein öffentlicher Parkplatz sind! Der Bereich gehört zu unserem Grundstück und ist entsprechend mit "absolutem Halteverbot" gekennzeichnet. Gegenüber des Gebäudes und in den Zufahrten darf natürlich auch nicht geparkt werden und schon gar nicht vor den Toren des Malteserhauses.

Bitte helfen Sie mit, damit unsere Einsatzkräfte bei Alarm unverzüglich Hilfe leisten können!