Mit der steigenden Mobilität unserer Spendenden kommt es immer häufiger vor, dass auch in anderen Bundesländern Blut gespendet wird. Aktuell gibt es den „Blutspendeausweis“ in Form einer Scheckkarte mit einem eingebauten RFID-Chip für die DRK-Blutspendedienste. Die Abkürzung RFID basiert auf dem englischen Begriff „radio-frequency identification“. Dies lässt sich ins Deutsche übersetzen mit „Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen“. RFID ermöglicht die automatische Identifizierung einer Person und erleichtert damit erheblich die Erfassung von Daten beim Empfang.
Was wird auf dem RFID-Chip gespeichert?
Das Wichtigste gleich vorweg: Auf dem Datenträger des Blutspendeausweises in Kartenform werden keine medizinischen Befunddaten mit Ausnahme der Blutgruppe und des Rhesusfaktors gespeichert. Das entspricht den Angaben, die auch auf dem gelben Ausweis zu finden sind beziehungsweise waren.
Was bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf dem Ausweis?
Zunächst findet man natürlich den Namen des Spenders, sein Geburtsdatum, die Spendernummer (inklusiv Barcode), die Blutformel und den ausstellenden Arzt; zusätzlich steht auf der Rückseite die Anzahl der bisherigen Spenden bei der Ausstellung des Ausweises mit dem entsprechenden Datum und das Unterschriftsfeld. Weitere Angaben zur Person und die aktuelle Anzahl der geleisteten Blutspenden werden auf dem RFID-Chip gespeichert. Diese Daten auf dem integrierten Chip werden verschlüsselt und können nur mit Hilfe bestimmter Lesegeräte von den Blutspendediensten abgerufen werden.
Wie setzt sich die Spendernummer zusammen?
Die Anfangsnummer ist jetzt immer 27, die darauffolgenden drei Ziffern sind eine Art Ländercode (zum Beispiel 670 für Baden-Württemberg/Hessen), die darauffolgenden Ziffern werden dann zufällig vergeben.