Hochwasser-Einsatz in Rheinland-Pfalz
Weitere Malteser Einsatzkräfte machen sich am Samstagvormittag auf den Weg ins Hochwassergebiet.
mehrWeitere Malteser Einsatzkräfte machen sich am Samstagvormittag auf den Weg ins Hochwassergebiet.
mehrWeitere Einsatzkräfte aus Baden-Württemberg sind in Bereitschaft.
mehrInnenminister ehrt Malteser Diözesanleiter (Rottenburg-Stuttgart) und Malteser Diözesangeschäftsführerin (Freiburg) für ihren herausragenden Einsatz im Bevölkerungsschutz.
mehrAls erste große karitative Organisation in Deutschland wird der Malteser Hilfsdienst bereits 2022 klimaneutral sein. Nach dem Dreiklang „Vermeiden – Reduzieren – Kompensieren“ ergreift die Hilfsorganisation mit 52.000 ehren- und 27.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden bundesweit - davon 6.77 Ehrenamtliche und 4.600 Hauptamtliche in Baden-Württemberg - klare Maßnahmen zum Klimaschutz. Dabei geht es auch um die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in Ländern des globalen Südens.
mehrDer vor zehn Jahren eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Erfolgsmodell. Fast 7.000 Frauen und Männer, davon fast 950 Freiwillige allein in Baden-Württemberg, haben die sozialen Dienste der Malteser seither mit ihrem Engagement auf diesem Wege unterstützt.
mehrZum 1. Juli übernehmen die Malteser in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ihren ersten ambulanten Hospizdienst für Erwachsene. Neben dem Erwachsenen-Hospizdienst in Wertheim in der Erzdiözese Freiburg ist der Hospizdienst in Rottweil damit der zweite Erwachsenen-Hospizdienst der Malteser in Baden-Württemberg.
mehrSelbsttestungen können nun ohne vorherige Schulung angeleitet und beaufsichtigt werden.
mehrArmin Schuster, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), und führende Vertreter der Malteser sind sich einig, dass die Kooperation zwischen den Hilfsorganisationen und dem BBK weiter ausgebaut werden muss.
mehrDie Malteser fordern den Gesetzgeber auf, institutionelle Schutzräume zu schaffen, in denen organisierte Suizidbeihilfe ausgeschlossen bleibt. Einrichtungen und Dienste zur Hospiz- und Palliativversorgung, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste dürfen nicht gezwungen werden, am assistierten Suizid mitzuwirken oder ihn dulden zu müssen.
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Andreas Hellstab
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mobil 0151 721 060 89
andreas.hellstab@malteser.org
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